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   BGH, 13.06.1958 - 1 StE 20/54   

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BGH, 13.06.1958 - 1 StE 20/54 (https://dejure.org/1958,6615)
BGH, Entscheidung vom 13.06.1958 - 1 StE 20/54 (https://dejure.org/1958,6615)
BGH, Entscheidung vom 13. Juni 1958 - 1 StE 20/54 (https://dejure.org/1958,6615)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 17.08.1956 - 1 BvB 2/51

    KPD-Verbot - Zweiter und letzter erfolgreicher Antrag auf Verbot einer Partei

    Auszug aus BGH, 13.06.1958 - 1 StE 20/54
    Eine solche ließe nur auf Wiederholung von Ausführungen in früheren Urteilen des Senats, insbesondere aber im Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. August 1956 (BVerfGE 5, 85 ff [BVerfG 17.08.1956 - 1 BvB 2/51]) hinaus.
  • BGH, 09.05.1963 - 3 StR 19/63

    Anfechtbarkeit des Beschlusses über die Wiederaufnahme des Verfahrens -

    Der Generalbundesanwalt hat in einer anderen Sache (Antrag vom 29. November 1961 - 1 StE 20/54 -), in der es sich ebenfalls um Wiederaufnahme auf Grund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu § 90 a StGB handelt, folgendes ausgeführt:.
  • BGH, 02.02.1960 - 3 StR 54/59

    Kenntnis vom Inhalt staatsgefährdender Schriften - Zeitpunkt der Tätigkeit in

    Ausreichende Unterlagen für diese Zeit werden nicht mehr zu erlangen sein (vgl. die Fälle BGH 1 StE 10/57 vom 30. Januar 1958 und 1 StE 20/54 vom 13. Juni 1958).
  • BGH, 05.07.1961 - 3 StR 17/61

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Der Bundesgerichtshof hat es zwar in mehreren Entscheidungen als gerichts-, wenn nicht allgemeinkundig bezeichnet, dass die KPD vor ihrem Verbot, jedenfalls in der Zeit von 1951/52 bis in das Jahr 1955 hinein, die Merkmale einer Vereinigung im Sinne des § 129 StGB erfüllt hat (BGH 1 StE 10/57 vom 30. Januar 1958, insoweit in BGHSt 11, 233 [BGH 30.01.1958 - 1 StE 10/57] nicht abgedruckt; BGH 1 StE 20/54 vom 13. Juni 1958).
  • BGH, 02.02.1960 - 3 StR 1/60

    KPD als eine Vereinigung im Sinne des § 129 Strafgesetzbuch (StGB) - Vornahme von

    Ausreichende Unterlagen für diese Zeit werden nicht mehr zu erlangen sein (vgl. die Fälle BGH 1 StE 10/57 vom 30. Januar 1958 und 1 StE 20/54 vom 13. Juni 1958).
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